- Volksanwaltschaft
- Volks|anwaltschaft,in Österreich ein in seiner Funktion dem Ombudsmann ähnliches Dreiergremium mit Sitz in Wien (Art. 148 a ff. B-VG.; Volksanwaltschaftsgesetz 1982), das vom Nationalrat proporzmäßig beschickt wird. Die Volksanwaltschaft ist zur Prüfung von Beschwerden über behauptete Missstände in der Verwaltung des Bundes berufen. Stellt die Volksanwaltschaft Missstände fest, kann sie Empfehlungen zur Beseitigung aussprechen. Mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, die eigene Landesvolksanwaltschaft eingerichtet haben, haben sich auch die Länder der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterworfen.
Universal-Lexikon. 2012.